Majestas Domini,  Hitda-Codex (Landesbibliothek Darmstadt, Hs. 1640, fol. 7r)


Systematische Bedingungen kanonischer Exegese


Einleitung

A

Viele der frühmittelalterlichen Christusfigurationen der Majestas Domini zeigen Christus als Lehrer und Richter, umfasst und auf ihn hingeordnet von den Symbolfiguren der vier Evangelisten. Auch romanische Kreuzesdarstellungen stellen an den vier erweiterten Enden der Kreuzbalken die auf ihn als Mitte schauenden Evangelistenfiguren dar: Adler, Löwe, Stier, Mensch.

Die Theologie dieser Darstellungen nimmt die vier sich unterscheidenden Evangelien in einer versammelnden Einheit als Verkündigungsgestalten an, die auf den einen Christus in vergegenwärtigter Präsenz als Figur ausgerichtet sind und von ihm her ihren sie vermittelnden Gehalt erhalten. So kann diese Figuration des lehrenden und recht urteilenden Christus die Deutung vom Maß des Vereinigungsgrundes ihrer Zusammenhänge leiten. Wir begegnen in ihr dem Leitmaß als Ermöglichungsgrund kanonischer Exegese.

Aufgegeben ist damit zugleich – und unter Einbeziehung des bildhaft Gewahrens und Erinnerns wie des Hörens des Worts – von Christus als des Gekreuzigten her die vereinigende Einsichtsbildung zu jener Entsprechung, die mit der lehrenden und richtenden Heiligkeitsgestalt des Himmelskönigs das Maß des Himmlischen aus dem Gedächtnis seines irdischen Wirkens und seiner Passion für uns im Verhalten wie im um Erkenntnis und Orientierung sich mühenden Denken gegenwärtig hält. Die einheitssiftenden Verbindungen von seiner Vereigungsgestaltung her aufnehmen zu können, gibt aus dem durch den im Geviert sich ergänzenden Zusammenhang der vier Evangelien uns die Materie zur Auslegung der ursprünglichen Verbindung der ikonographisch festgehaltenen Gedächtnisbedeutung der Identität des Gottes- und Menschensohns in einer die Nachfolge ermöglichenden geistigen Einsicht, aus der das theologische Denken sich orientiert. 1

Es ist darum wesentlich, sich bewußt zu halten, dass die aus der Figur sich ergebende Gegenwart alles Bewußtsein von gehörtem und als gesehen berichteten Erscheinungen der gedächtniswahrenden Darstellung verdankt und ihre Wahrheit eröffnende Kraft sich nur in teilnehmenden Konstruktion erschließt, die dem Kunstvollen in Verbindung mit Vernunft und Denken durch Rücksicht auf den Geist der Werke die gebotene Achtung schenkt.

B

Als von den Evangelisten als Kündern dessen umfasst, der selbst Kunde gibt, verdankt sich die Erscheinungsgestalt von Christus als König in den Bildniswerken der Majestas Domini dem Auferstehungsgedenken, das ihn bleibend als Stifter des Neuen Bundes in die Tradition der Bundesstiftung stellt, als deren Grund die Schöpfung präsent bleibt und sich in den Gründungsgaben von Rettungen und Weisungen für die sich als befreite erhaltende Gemeinschaft erneurt. Mit diesem Himmelszeichen des Regenbogens nach der Sündflut hatte sich im Noah-Bund Gott selbst den Menschen gegenüber verpflichtet, zur Überwindung von Verfehlung sie nicht wiederum mit Vernichtung zu bedrohen, sondern ihr Beistand zu deren Rettung und Erhaltung in Verläßlichkeit zu sein. Dessen Vertrauensgemeinschaft stiftendes Versprechen ist durch Christus als König erneuernd gewiesen.

Der Erscheinungsraum des Königsgedächtnisses in der Mandorla ist vom Andenken aus der Verkündigung getragen und verlangt das in eins Schauen des Königs mit dem Gekreuzigten, als der allein er hat Richter und Lehrer der Gerechtigkeit denen hat werden können, deren Urteilskraft ihm gegenüber – im Urteil, das dem „Kreuziget ihn!“ folgt – gescheitert und zur Erneuerung der Bildung (ihres sittlichen Gemeinsinns), Gott als die Gerechtigkeit und Güte selbst wiedererkennen zu können, herausgefordert ist2.

Die Herrlichkeit Christi als der auferstanden Gekreuzigte ist in den Verkündigungsdarstellungen der Majestas domini mit der Erinnerung an das Gekreuzigt- und Getötetwordensein auf keinen Fall als die Übermacht eines Weltenherrschers darstellend zu deuten.3 Die Figuration hält mit dem Passionsgedächtnis für die leitende Urteilskraft in Lehre und Entscheidung des Rechten die Würdeverletzung ins Gedenken und kann so durch die Vereinigungsarbeit der theologisch systematischen Zusammenhänge in ihrer verhaltensleitenden Orientierungskraft auch für sie zivilgesellschaft bedeutsam in die Begründung der Schutzverpflichtungen gegenüber würdeverletzendem Verhalten Eingang finden. Mit den die Figur und ihre noch sichtbaren Zeichen der Wunden umfassenden, uns in die Repräsenz des Andenkens im Geiste haltenden Verkündigungen bleibt seiner Verklärung in der Herrlichkeit des Himmlischen die Passion und die Entwürdigung des Königtums Gottes wie des Menschen am Kreuz einbeschrieben und entfaltet so im Verhältnis zum Irdischen erst die Weisungsgestalt der Mahnung des göttlichen Gerichts als maßgeblich für das Menschliche, die sich in der Offenbarung der Verkündigung der Versöhnung mit der Erlösung (im Geist der Sendung) verbindet und in die Glaubwürdigkeit und Wahrheitsfähigkeit des Mensch gewordenen Gottes der theologischen Erkenntnisarbeit als Demut ihrer Weisungskraft einsenkt.

Von ihm, dem logos her, der Kunde bringt, und auf ihn hin, dessen Menschwerdung Gott als Person uns in erneuerndem Ursprung zum Maß wieder hat geben können,4 lassen sich die vier unterschiedlichen Evangelien in der Annahme ihrer Weisungen als verbunden auslegen, verstehen und als Weg in die Nachfolge zur Erneuerung der Gottesentsprechung deuten, ihr gemeinsamer Wahrheitsgehalt der Maßgabe als sich erneuernde Gotteserkenntnis in Ausrichtung der Sammlung der Gemeinschaft annehmen.5

C

Mit dem Buch unter der linken, die Rechte zum Zeichen der Aufmerksamkeit erhoben, zieren viele der Darstellungen der Majestas Domini ein Evangeliar, gehören zur Buchmalerei und stellen – für die weitergebenden Schreiber und Leser – seinen Gehalt unter die Bestimmung der Einheit in Christus als König und Erlöser, Richter und Versöhner, als von uns in Verantwortung und Fürsorge der Gottes- in Achtungsgemeinschaft der Menschen zu vernehmen und anzunehmen.


1. Erkenntnisverheißung

Die Einsetzung der Stiftung mit der Verkündigung des Neuen Bundes in Christus – zum Andenken der durch die in Passion und Auferstehung sich erfüllenden Hingabe – hatte in den Verheißung eines Neuen Bundes im Alten Testament ihre Vorausdeutung erfahren. Der Prophet Jeremia erkennt die Not der Bundesschlüsse seit Noah, Abraham und Moses und die Notwendigkeit der Erneuerung des als unverbrüchlich verheißenen Gottesbundes – um deren Unverbrüchlichkeit willen.

Die Ankündigung eines neuen Bundes in der Prophetie Jeremias (31,31 ff) mündet in die Verheißung einer „vom Kleinsten bis zum Größten“ für alle sich eröffnenden Gotteserkenntnis. Doch wird der Weg dahin, daß „keiner mehr seinen Nächsten und keiner seinen Bruder belehren“ müsse, nicht ohne die Entwicklung einer Lehre zu finden sein, die sich in der Annahme jenes Neuen Bundes – um der Erkennbarwerdung Gottes willen – dieser Eröffnung widmet. Zu diesem Bildungsweg gehört, - als durch den erneuerten Bundesschluß zu dessen Unverbrüchlichkeit (vgl. Ratzinger, Jesus II, S. ) grundgelegt, daß dessen Weisung „ins Innere, ins Herz“ der Menschen gelegt sein wird, und darum schließt an diese Verheißung das Ursprungsgedenken an die Schöpfung an (Jer 31,35 – mit dem Akzent auf Lichtgabe und Bestandsgründung durch Ordnungsstiftung). Schöpfungs- und Bundestheologie sind von der als Wesensbestimmung des Menschen als in eigener Daseinsverantwortung zu befolgenden Weisungen vereint und können nur in ihrer Verbindung – von Schöpfung und Begründung von sittlicher Rechtsgemeinschaft – die dem gemeinschaftlichen Befolgenkönnen angemessene Weisung begründen.

Als Ursprungsgabe stellt das schöpferische Handlungswerk jene Erkenntniseröffnung im Gottesverhältnis dar, die eine Verläßlichkeit für das selbständig erkennende Seinkönnen von Mensch in Welt für dessen zentrale Lebens- und Erkenntnisvermögen grundlegt, indem sie eine Ordnung, sie stiftend, zu gewährleisten den in ihr lebenden Menschen ermöglicht, darin sie als Glieder ihrer Gemeinschaft – mit eigenem, wahrheitsfähigem Erkennen – selbst sich zu orientieren, zu organisieren und zu verwalten vermögen.6 Die damit als zur Wahrung der Bedingungen ihrer Vermögen in sich selbst zu erhalten fähiger Personalität verpflichtet erkennende Gemeinschaft muß der theologisch, gedächtnisgetreuen Einsichtsbildung einen Ort in der ursprünglich eröffneten Selbstverantwortung geben können, die sich nicht als völlig unvorbestimmte Selbstbestimmung eines Willens von blind ins Dasein geworfenen Entscheidungssubjekten der Glaubenseinsicht entgegensetzen kann, will sie nicht die Verletzung der Vermögen des personalen Geistes wiederholen.

Erkennbar wird Gott in der mit der ursprünglich schöpferischen sich vereinenden bindungsstiftenden Begründung der Erkenntnisgemeinschaft, in der die erneuernde Weisung vom ursprünglichen Grund des Seinkönnens als Mensch her, sich verankert zeigt. Sie hat als schöpferische Ursprungsbestimmung einen rettenden und erneuernden Charakter und bildet zusammen mit der Bundesstiftung als grundlegender Weisung der menschlich personalen, ihre Gemeinschaft zugleich verantwortenden Verhaltensweisen eigenen Vermögen die Befähigung zur Gottes- als Selbstentsprechung in nur gemeinschaftlich möglicher Selbständigkeit im Sein- und Geachtetseinkönnen von Menschen als Personen.

Selbst in Gemeinschaft aus ursprungsgedenkender Gotteserkenntnis sein zu können, das ist der Verkündigungsgehalt der prophetischen Verheißung, der durch den in Christus neu gestifteten Bund seine Erfüllungsgestalt erhält, mit der Einbindung in den das Anwesendseins des Göttlichen wahrenden Dank des Stiftungsgedenkens ursprünglich eigen.

Für das sich in Entsprechung leiten leiten lassen Können, sind die das Maß der Gemäßheit mit ihren Bedingung annehmenden Vermögen zu erkennen wesentlich und vollziehen sich als Bildung der anmessenden Urteilskraft in und mit der sich im Selbstseinkönnen als Gedächtnisgemeinschaft eröffnenden Gottes- in Selbsterkenntnis. Gotteserkenntnis ist ihrer Aufgabe im Glaubensdenken nach immer auch und in eins eine Aufgabe der Selbsterkenntnis, die sich jedoch nur mit dem Ursprungsgedenken als erneuerndes Vernehmen ihrer grundlegend ermöglichenden Weisung und der Annahme des Maßes vom Grund der Vermögen her in sich eröffnendem Erkennen gemeinschaftlich vollziehen kann.

Die verheißene Gotteserkenntnis erhält aus der Einheit von Schöpfungs- und Bundesbestimmung die Handlungsgestalt eines nach Maß und Grund der den Menschen zu eigen gegebenen Vermögen des sich leiten lassen Könnens und geht ein in die Bildung von dessen Verhalten und seiner Ausrichtung. Sie hat Teil an einem sich selbst in Welt und Geschichte orientieren Können von Menschen in personaler Verantwortung und kann nicht von deren Bildungs- und Entwicklungsverantwortung abgelöst werden.

Zur Wirklichkeit der Gotteserkenntnis gehört darum wesentlich die geistige Bildung der Vermögen, in einer Gemeinschaft Person sein zu können, darin diese sich dem Ursprung als göttlich in einer gütigen, rettenden und mit seiner in ihm selbst verankerten Teilhabe an den Handlungen und Arbeiten der Erneuerung verdanken, da sie Bund und Weisung als dem Wesen des Göttlichen entsprechend dort annehmen, wo sie vom Wesensgrund her das Selbstseinkönnen als Personengemeinschaft stiften und in Angemessenheit leiten.

     Gotteserkenntnis eröffnet sich als geistiger Beistand, in dessen Geist Gottes- und Selbsterkenntnis in Handlungsverantwortung     sich bewärt. (→ Geist der Wahrheit)

Mit der Erkenntnisverheißung und ihrer Verbindung von Bundes-, Schöpfungs- und Erneuerungsgründung und -weisung ist jede Erwartung eines nur passive Empfangens von Rettung in der Hoffnung überschritten, da das Empfangen – wie die Verkündigungsszene darstellt – durch die Zustimmung in der Annahme ausdrücklich einbezogen und gewürdigt wird in der Teilhabe an der Gegenwart des Ursprungs als Grund und Bestimmung für das Seinkönnen als Personen in wohlgegründet, in Güte und Gerechtigkeit gestifteter, ursprungstreuer Gemeinschaft. Der Bund wird in einem den (in der Begründungseinsicht fähiger Vernünfttigkeit) dazu zustimmungsfähigen Willen einbeziehenden Begründen gestiftet.

Greift nun der durch den menschgewordenen Logos Gottes gestiftete Neue Bund diese Bundesverheißung zurecht als nur in ihm erfüllbar auf und sendet mit der Einsetzung der Worte der Hingabe (vgl. Jesus II, S. ) ihr ein den Geist der Gemeinschaft durchwaltendes Gedenken zur Aufgabe (sie anzunehmen wird zur mitentscheidenden Bedingung der Erfüllung im Geist der Teilhabe als  Gegenwart des Göttlichen unter Menschen, dann gehört zu diesem Weg in der Annahme der sich eröffnenden Erkenntnis die Arbeit der Einsichtsgabe in die Wesenserkenntnis Gottes als grundlegend in jenen Gründungs- und Weisungsverhältnissen, sie zusammenschließend, wirkenden „Wesenheiten“ und Prinzipien, die in ihrer Einzeichnung in die Seelenvermögen des Personseinkönnens als Menschen mit den Selbsterkenntnissen der Entsprechung aus der Annahme der verheißenden Grundgabe einhergehen und Gotteserkenntnis und Selbsterkenntnis in Einheit wahren und in Selbstbindung verbinden.

Wir können damit systematisch an die Theologie des Augustinus mit Anselms Reflexionen zur Einheit der Vielheit der Wesenheiten Gottes in kritischer Unterscheidung von rein gedanklichen Konstruktionsversuchen ihrer Verbindung durch Zusammensetzung anknüpfen und die Wesenheiten Gottes mit den Maßgrundbestimmungen der menschlichen Vermögen unter der Bedingung der Angemessenheit ihres erkennenden Angenommenseins bedenken. Sie begreiflich zu machen, indem wir sie in ihre Bedeutung zur als Einheit ermöglichenden Weisungskraft eröffnenden Darstellung bringen, erfordert eine besondere Verfahrensweise, die, indem sie die überlieferten Zuschreibungen (von Attributen als Wesenheiten Gottes) unter den Bedingungen der Maßgrundannahme im Selbstbewußtsein von Bedingungsvermögen des Selbstseins als Personen umfasst, nur unter der Vereinigung von systematischer Erkenntnis der Urteilskraft in der Bildung von sich angemessenem Weisungsverhalten und gemeinschafts- und einheitswahrender Exegese der Werke des Überlieferungsgedächtnisses sich ausbilden und als Theologie des wahrheitsfähigen Glaubens sich (im gemeinschaftlichen Befolgen der für glaubwürdig in ihrer Güte erkennbar werdenden Weisungen) bewähren kann.

2.

Wir nehmen an der sich eröffnenden Gotteserkenntnis in Entsprechung des menschlichen Verhaltensvermögens im ganzen als Ideen dieser Vermögen teil, da diese als die des den ursprünglichen Bestimmungsgründen sich verdankenden Seinkönnens - als Person wie als Gemeinschaft -  an der Eröffnung der sich (in jenen Maßgrundgaben als ursprünglich) zu erkennen gebenden Bestimmungsgründen für diese Fasslichkeit eröffnend teilhaben und darum gar nicht anders erkannt werden können als im Mitvollzug der Selbsterkenntnis in der Gotteserkenntnis und umgekehrt: in Teilhabe an der Bildung von Vermögen der Erkenntnis in übertragenen, herausgeforderten Selbsterkenntnissen im Dank des Ursprungs als Gotteserkenntnis – stehend unter den Bedingungen der Einheit des Gottesbegriffs in seinen sich zu erkennen öffnenden Bestimmungen, wie den Einheitsbedingungen des Selbstbewußtseins als Person.

Wenn die ursprüngliche Einheit als ursprüngliche Verbindung von Ideen der Vermögen als System darzustellen gelingt, und darin die Zusammensetzung aus vorgegebenen Bestimmungen vermeidet (projektiv aus „menschlicher Sprache“ zugeschrieben), sondern sie als Begriff in Bedeutung als ursprünglicher Bestimmungsgründ in Weisungskraft annehmen kann, dann wäre die Entsprechung im Durchgreifen der Bundes-, Schöpfungs- und Einsetzungstheologie eine Bewährung des Anspruchs der Geltung.

Im durch Christus gestifteten Neuen Bund gehört der sich eröffnenden Gotteserkenntnis die Teilhabe in der Nachfolge zu, die ohne Annahme des Anspruchs und Übernahme von Schuld (in Sühne und Vergebung) nicht möglich wird. Darum fliegen im verheißenen Neuen Bund die Erkenntnisse nicht wie im Schlaraffenland die gebratnen Tauben in den Mund, sondern es ist die Teilhabe an der übereigneten Verantwortung erfordert, die im Gottessohn als menschgewordenem Logos Gottes, der Erkenntns Gottes in Vollkommenheit ihren Anspruchs- und Ermöglichungsgrund hat. Gotteserkenntnis ist praktische Vernunfterkenntnis in systematischer Besinnung der Tradition des von Gott als wahrheitsfähig Geglaubten und als glaubwürdig Bekundeten.

In Begriffen jener Ideen erschließt sich uns das Wesen des Göttlichen darum zunächst im Zusammenhang von Ursprung, Wahrheit und Erkenntnis mit Grund als Gabe in der Folge als Annahme, ohne die das Geben selbst nicht sein und gelingen, nicht als ursprünglich Idee in Vollkommenheit ihres Vermögens (zu geben) sein kann.

3. Begründung der Weisung

Was die christliche Religion und Lehre als Verhaltensweisung zurecht gegeben hat, das läßt sich in Grundbegriffen rechtfertigen, da diese als Ursprung und Freiheit, Idee und Erkenntnis, Urteilskraft und Methode sowie Vernunft und Rechtfertigung ihre Orte der Einheit und der Zusammenstimmung (der Ausübung ihrer Vermögen) im Gefüge der Angenommenwerdenden Gabe finden. Für das religiöse Bewußtsein in seiner theologischen Durchdringung sind darum Verhaltensbegriffe in der Verbindung der Weisen des Annehmens leitend, die systematisch als Folgerungen das Befolgen von grundlegenden Maßgaben aufnehmen und es zu können annehmen. Die systematische wird so selbst sich als praktische, weil verhaltensorientierende Theologie zu erkennen geben und sich für die Bildungsgestalt der Führung mit der Exegese methodisch vereinen, um Einheit im Selbstbewußtsein als Person im Seinkönnen durch Geist und Gedächtnisgemeinschaft wahrhaft und wirkend leiten und kritisch erneuernd berichten zu können. Darum erschließt die als in praktischer Ausrichtung exegetisch verfahrende Theologie in systematischer Urteilskraft von Prinzipien her in sie durch Annahme verknüpfenden Ableitungen die Bestimmungen des seinen Vermögen und Bedingungen entsprechenden personalen Verantwortungsverhaltens – als in Angemessenheit sich bewußten und das Verhalten in der rechtfertigbaren Glaubenshaltung verpflichtende Gehalte des wahrheitsfähigen

Darin bezeugt sich die Wahrheitsfähigkeit von theologischer Einsicht in das mit Vernunft als Glaubwürdig anzunehmende und für gut und recht zu befolgen Beurteilbare als dem Annehmenkönnen in den Einheitsbedingungen personalen Selbstbewußtseins der handlungsführung gemäß. Sie setzt sich darin zugleich kritisch einer autoritativ vorgetragenen Lehre in gesetzgebender Vorschrift von Geboten und Verboten gegenüber, und kann sich als mit der neutestamentlichen Verheißung zum Geist der Wahrheit, der Einsicht auf Gemeinschaft bildende Weise stiftet, zusammenstimmend ausweisen.

4. Bundestheologie und Grundlegung der Rechtsgemeinschaft

In religionsgeschichtlicher Rücksicht setzt die Ableitung mit den Treuebedingungen in der Zusage ein, die den Bund zwischen Gott und der dadurch erst als Handlungseinheit befestigte Gemeinschaft stiftet. In ihr eröffnen sich zugleich rechtsgeschichtlich die in der Moderne erkannte Bedingung der Rechtsstaatlichkeit, in der alle Souveränitätsmacht auf den vereinigten Willen aller (Mitglieder des Staates) zurückgeführt wird. Zentraler Verbindungsbegriff beider Anspruchsbereiche (der Bundestheologie wie der Begründung des Rechtsstaats) ist die Zustimmung des Willens als Treueversprechen, die sich mit der Zusage der Verläßlichkeit als eine Beständigkeit für ein einander Vertrauen als Bundespartner ergibt, die vom Bundesstiftenden Gott her als unverbrüchlich gilt und mit dem Stiftungsgedenken der Zusage zum Maß der Teilhabe wird.

Die Beständigkeit als Versprechen des Bundes geht in das Erkennbarwerden der Bestandsbedingungen von Freiheit ein, die als Recht dort bestehen können muß, wo Handungen von einzelnen innerhalb der Gemeinschaft zu Konflikten führen, deren Lösung darum einer Rechtsprechung bedürfen, die ihrerseits eine Gesetzgebung voraussetzt. Daß aus den Bedingungen des Treuebundes Gesetzgebung (der Vernunft) und Rechtsprechung (der Ureilskraft in Anwendung von Gesetzen) sich für das Bestehenkönnen von Freiheit als notwendig erweisen, zeigt sich als Einholungsbedingung als Voraussetzungen, ohne deren Erfüllung die Bildung eines allgemeinen Willens der Vielen, die als einzelne Freiheitsrechte als handelnde wahrnehmen, nicht möglich ist.

*

Verfugt ist die Freiheitsvernunft der Anerkennungspflicht mit jenen zum Ethos der Moralität und Sittlichkeit gehörenden Bedingungen der Anwendung von Grundsätzen in der Rechtsprechung, deren Zusammenstimmung zu den Kriterien einer Verallgemeinerung gehört, ohne die keine Prüfung der Sittlichkeit von Handlungsbestimmungen in Rücksicht auf ihre allgemeine Befolgbarkeit stattfinden kann.

Abordnungen müssen in ihrer Stellvertretung repräsentativ sein. Die Repräsentation ist Verfassung der Stellvertretung, die so erst die Konstitution von Souveräntität ermöglicht, darin der Wille eines jeden, Freiheit wie Vernunft wahrend, der als Souveränitätsakt vollzogenen Gesetzgebung zustimmen kann, die Gemeinschaftsbindung gemäß dem Treuebund als Selbstgesetzgebung dort wahrend, wo ein jeder als Person sich als Träger der Gesetzgebung wissen und anerkannt sein kann.

Im Anschluß an die Treubindung einer versöhnten Gemeinschaft werden die Friedensbedingungen eingeholt, deren Verläßlichkeitszusagen den Austrag und die Überwindung des Widerstreits zur Voraussetzung jener Vermögen hatten, in denen die Gerechtigkeitspflichten der Freiheitsvernunft den Weg von Versöhnung weisen.

→ Vernunftbestimmte Konflikte von Gerechtigkeitsanliegen, die als Rechtsansprüche ausgetragen werden. Noch die Macht in der Zwangsbefugnis des Rechts erfordert Bildung und Berichtigung in Ausübung von grundsatzanwendender Urteilskraft.

Zu ihren Einsichtshandlungen gehören die Handlungen der Stiftung eines Rechts- als Treuebundes, dem das Gedenken des Widerstreits und seines Austrags einbeschrieben bleibt, aber entscheidend und wegweisend an Verheißung und Überwindung partizipiert, die sich mit der Erneuerung der Sammlung als Umkehr aus der Übernahme von Schuld in einer Nachfolge eröffnet, der nur eine als göttlich alle Menschen vertretende Person vorangegangen sein konnte – auf einem Weg, dessen Geist die vereinigende Erschließung vorausgreifend - bildend bewerkstelligt und den Mitweg den zutrauend Vernehmenden zeigt.

5. Erneuerung und ihr Zeugnis

Christus als Maßstab (Jesus II, S. 266)  – Dies kann Christus nur im für uns maßgeblich ermöglichenden Grundverhältnis unserer Urteilskraft sein, die das Ganze des Personsein in der Einheit ihrer Vermögen auf die Gemeinschaft hin entwirft, in und für die sie ausgeübt werden.

Christus als Maßstab – Ja. jedoch ist das „eigene Urteil“ dem nicht entgegengesetzt, sondern gehört zu seiner Annahme als unser Maß, denn das eigene Urteilsvermögen bedarf der Gerechtigkeit selbst als Maß, sonst ist es nicht urteils- und nicht wahrheitsfähig. (vgl. S. 273)

Es wäre eine falsche Entgegensetzung, das Maß unserer Urteilsverantwortung in einem nur „eigenen Urteil als letzte Instanz“ zu setzen; – denn die Maßgabe Gottes ist kein Urteil, nicht durch resultatives Urteil gegeben, sondern in die Ausübung ihres Vermögens orientierender Gestaltung. Jenes aber wird suggeriert, wenn in Engegensetzung zum durch Gott gegebenen Maß das „eigene Urteil“ gesetzt wird. Der Form nach wäre beides verfehlt: ein durch Gott zur Nachfolge in Entsprechung ergangenen Urteil wie das von Menschen im Verhältnis zu Gott wie zu sich selbst.

Auch die Rede von der letzten Instanz unterstellt eine Hierarchie von Entscheidungsmacht zum Setzen von Legitimation für eine anders nicht mehr begründbare und zur Durchsetzung verkündetes Urteil oder Gesetz. Verfehlt wir so aber die Annahme des Verbindlichkeitsgrundes in Gott als von ihm her in Entsprechung des Verhaltensvermögens empfangen, als Gabe in die Entsprechung und ist darum gerade durch Chistus als Maß uns vom ursprünglichen Grund unsere eigene Urteilsveranwortung dessen selbstangemessene Ausübung fordernd. Die Theologie der christlichen Verkündigung bedarf selbst einer Begründungsstruktur, die der von Jesus als Christus aufgeworfenen Frage nach dem in allen Gesetzen leitenden Maß im Denken, was gilt und wie verbindliche Weisungen sich begründen lassen, entspricht.

Es bedarf dazu auch einer Verläßlichkeit aus einem sich zu erkennen gegeben: Göttliches Wort ist ein selbstbindendes Versprechen und geht als solches in die Bundesstiftung ein und kann auch nur so sich selbst zum Maß in die Nachfolge geben.

Keine Erneuerung des Bundes ohne Teilhabe an ihrer Gründungsverantwortung, also der Aufnahme des Maßgeblichen Grundes in einer durch eigene Vernunft mit durchgeführtes Begründen, die das Maß in seiner ermöglichenden Gabe werkhaft wirklich annimmt und seiner Bestimmung als die eigene folgt.

Nicht anders als mit dem je eigenen Einstimmen in das Gründungsversprechen (aus verantwortendem Gebrauch von menschlich personaler Urteilskraft und ihrer Teilhabe an der Geltungsbegründung von Grundsätzen und ihren Weisungen) kann für und aus der Gegenwart Christi als des Auferstandenen, der die Passion getragen und überwunden hat, dessen Gededenken die Vollendung der Erneuerung leiten, da sie die Teilhabe in Übernahme von Verantwortung für die Gerechtigkeit als Maß der Urteilskraft präfiguriert. Ratzinger begreift die Auferstehung als Geschen von Neuem: sie ist Erneuerung, Rennaisance.

Was nötigt zum Zeugnis für das Gedenken des Maßes in der Weitergabe? Das teilhabende Bekennen als Moment des Wirklichwerdens des zu Bezeugenden – durch die Gemeinschaft der Menschheit (vgl. Pannenberg: Bewahrheitung des Zeugnisses zum Ende aller Tage) - „Realität“ 267

Erneuerung vom Maßbild der Auferstehung her stellt kein Analogon zum Mutationssprung dar (vgl. S. 268): das Neue des Menschseins ist reformatio der Vermögen, die ursprüngliche Maßgrundgebung als Weisung neu anzunehmen: aus der Teilhabe an der Grundsatzgebung zur Gemeinschaftsverantwortung des mit ihr uns zum Bild gewordenen Königtums göttlicher Personalität. Die Erneuerung ist darum wesentlich die der Gemeinschaft, die als Achtungsgemeinschaft einen Ewigen Frieden zur Verheißung hat und den Anbruch ihrer Erfüllung im Glauben an die Auferstehung Christi erfährt. - Es ist als in glaubensorientierender Bedeutung als Ereignis von universaler, die Auferstehung in Erneuerung (der personalen Vermögen) der Gemeinschaftlichkeit aller Menschen als Personen einschließenden Bedeutung und Weisungskraft in der Hoffnung. (vgl. S. 269)

Die Bedeutsamkeit des Ereignisses für die Menschheit 273 stellt sich in einer das darin sich hoffnungsgestaltend gebenden Maß wahrenden Bekenntnistradition dar, die von einer Erzähltradition getragen wird, ohne den Wahrheitsgehalt anders denn in der Ausrichtung auf die Zukunft der Erlösung hin geltend machen zu können. Die Auferstehung als ideelle, verklärte Existenz des Christus im Lehr- und Richteramt für die Welt kann nicht zum Gegenstand historischer Forschungen werden; sie ist nicht als Erscheinung durch sinnliche Wahrnehmung bezeugbar.

Auferstehungsbekenntnis ist Bekenntnis des Andenkens als (verklärende) Vergegenwärtigung: Erkenntnis Gottes als Mensch in Gestalt des Künders, dem zu folgen ist, dessen Erneuerung wir – im Geist – nachfolgen. 274-276

Mit der Erzähltradition ist ebenso die werkhaft bildliche Gestaltung wesentlicher Träger des zu bezeugenden Gehalts der göttlichen Maßgabe im und durch den sich der menschlichen Rechtsentscheidungen im Verhalten aussetzenden, darin Gott wie die Menschen als solche stellvertretend bezeugenden Menschen. Aus ihr entspricht die Theologie der Gegenwart Christi in ikonographischer Gestalt durch die vier Evangelisten (umrahmt, umfasst, getragen), die in ihrer Erkenntnis selbst an der uns aufgegebenen Vergegenwärtigung teilhat.


Anmerkungen

1 Ob  das Schema der bildlichen Anordnung der Vier um den Ort der Präsenz des Erlösers eine strukturelle Verwandschaft mit der Grundfigur der Einteilung zur Bestimmung der Ideenbegriffe (der Wesenheiten des  Göttlichen) aufweist (Kreuz und Ort), soll vorerst nur als Frage nach dem Verhältnis von  Logos (Begriffsstruktur) und Erscheinung (im Bild) vermerkt werden. 

2 Zur Bedeutung des sich als Gott, der die Gerechtigkeit selbst ist, dem   menschlichen Urteil Aussetzens für die Umwendung und Bildung der menschlichen Gerechtigkeitssinns vgl. Richard Schaeffler

3 vgl die Versuchungen der Weltherrschaft (S. 53 ff), Weltkönigtum (S. 67), fragwürdig: „Gott ist wirklich Gott, das heißt er hält die Fäden der Welt in Händen“ (S. 85; zur Bildlichkeit des Puppenspielers vgl. den Großinquisitor in Schillers Don Carlos. Es ist ein Bild der wissend überlegenen Verfügungsmacht und als solches unvereinbar mit der Botschaft des in Ohnmacht sich dem Urteil der Menschen aussetzenden Gerechten → Zur Verkündigung Jesu).

4 Gott gibt es nur, da Gott sich uns als Maß in Wiederermöglichung der     Entsprechung gibt. Keine Gegebenheit ohne Annahme der Gabe.    

5 „ ... dass zur Heiligen Schrift das sie verstehende Subjekt Kirche     gehört: „Die Schrift ist eins von ihrem durchgehenden geschichtlichen Träger her, von dem einen Volk Gottes. Sie als Einheit lesen heisst daher, sie von der Kirche als von ihrem Existenzort her lesen und den Glauben der Kirche als den eigentlichen hermeneutischen Schlüssel ansehen.“ vgl. Kurt Koch a.a.O.; vgl. auch Karl Rahner, Grundkurs S. 320; Kirche als Stiftung;

6 vgl. zu Sonne und Licht als Wahrheit: Platons Sonnengleichnis →     Inanspruchnahme und Stärkung der je eigenen, verantwortlich     auszuübenden Urteilskraft.